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LG Berlin, 05.06.2018 - 55 S 132/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 823 Abs 1 BGB, § 828 BGB, § 829 BGB, § 830 Abs 1 S 2 BGB, § 832 Abs 1 BGB
Schadensersatz wegen Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht - RA Kotz
Verletzung elterliche Aufsichtspflicht - Schadensersatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Spandau, 07.07.2017 - 7 C 24/17
- LG Berlin, 05.06.2018 - 55 S 132/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.03.2009 - VI ZR 51/08
Schadensersatzpflicht der Eltern eines 5 ½ jährigen Kindes wegen der Beschädigung …
Auszug aus LG Berlin, 05.06.2018 - 55 S 132/17
Sie müssen nicht auf "Schritt und Tritt" beaufsichtigt werden (BGH v. 24.3.3009 - VI ZR 51/08, NJW 2009, 788, Tz. 14).Erforderlich aber auch ausreichend ist eine regelmäßige Kontrolle in kurzen Abständen, wobei ein Kontrollabstand von 15 bis 30 Minuten genügt, um das Spiel von bisher unauffälligen fünfjährigen Kindern außerhalb der Wohnung bzw. des elterlichen Hauses zu überwachen (BGH v. 24.3.3009 - VI ZR 51/08, NJW 2009, 788, Tz. 14).
- OLG Düsseldorf, 14.05.2014 - 19 U 32/13
Umfang der Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder
Auszug aus LG Berlin, 05.06.2018 - 55 S 132/17
Nach dem Grundgedanken des § 832 BGB soll aber nur dieses Risiko von den Eltern getragen werden, denen es eher zuzurechnen ist als einem unbeteiligten Dritten (vgl. OLG Düsseldorf v. 14.5.2014 - 19 U 32/13, NJW-RR 2014, 1496, Tz. 20). - BGH, 24.03.2009 - VI ZR 199/08
Anforderungen an das Maß der gebotenen Aufsicht bei Kindern im Alter von 7 ½ …
Auszug aus LG Berlin, 05.06.2018 - 55 S 132/17
Entscheidend ist nicht, ob der Erziehungsberechtigte allgemein seiner Aufsichtspflicht genügt hat; entscheidend ist vielmehr, ob dies im konkreten Fall und in Bezug auf die zur widerrechtlichen Schadenszufügung führenden Umstände geschehen ist (zum Vorstehenden: BGH v. 24.3.2009 - VI ZR 199/08, NJW 2009, 747, Tz. 8 mit weiteren Nachweisen).